Das Geheimnis des Stahls

Heute will ich mich der Auflösung des Geheimnisses des Stahls widmen. Wir alle haben bestimmt schon den Film „Conan der Barbar“ gesehen. In diesem Film wird „Das Geheimnis des Stahls“ thematisiert. Dieses Geheimnis hat jeder Cromgläubige wärend seiner Lebzeiten zu lösen. Da ich im gewissen Rahmen Conanfan bin, habe ich natürlich mehrfach diesen Film gesehen und mir ist aufgefallen, dass der Film eigentlich unterschwellig genau diese Frage thematisiert. Der Film fängt mit dem schmieden eines Schwertes an und geht dann in eine Szene über, dass Conans Vater seinen Sohn diese Legende erzählt:

Fire and wind come from the sky, from the gods of the sky. But Crom is your god, Crom and he lives in the earth. Once, giants lived in the Earth, Conan. And in the darkness of chaos, they fooled Crom, and they took from him the enigma of steel. Crom was angered. And the Earth shook. Fire and wind struck down these giants, and they threw their bodies into the waters, but in their rage, the gods forgot the secret of steel and left it on the battlefield. We who found it are just men. Not gods. Not giants. Just men. The secret of steel has always carried with it a mystery. You must learn its riddle, Conan. You must learn its discipline. For no one – no one in this world can you trust. Not men, not women, not beasts.

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Christopher Lauer zur Regierungserklärung

The Photographs of Your Junk (will be publicized!)

via Huffington Post

Dan Bull – SOPA Cabana

Dan Bull ist ja für seinen politischen Nerdcore berüchtigt. Für aufsehen sorgte zuletzt der SOPA-Clip, welcher zur Zeit sein Dasein auf der thepiratebay.org Hauptseite fristet.

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Christopher Lauer (PIRATEN) zur Schultrojanerdebatte

08.12.2011 – Abgeordnetenhaus Berlin – Schultrojaner Debatte – Christopher Lauer (PIRATEN)

Der typische Tatort

Auf dem Youtubekanal dazu gibt es auch noch einen Gesamtbeitrag, in dem fast die ganze RTL-Fernsehkultur dargelegt wird. Man muss ja nicht Captian Obvious sein um zu erkennen, dass diese RTL-Soaps und Scripted-Reality-Serien nur der Zerstreuung dienen. Also eigendlich Sendungen von Assis mit Assis für Assis sind, die sich gerne über Assis lustig machen. Hauptsache man findet  jemanden der noch mehr low-life ist als man selbst. Der größte Träger der Bigotterie sitzt also vor der Röhre.

Der Schultrojaner

Netzpolitik.org hat den „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen“ von 2010, der zwischen den Bundesländern und den Verlegern und Verwertungsgesellschaften geschlossen wurde mal auseinander genommen.

Laut diesen Vertrag ist ab 2011 folgendes verpflichtend:

  • Lehrer dürfen nur 12% eines Lehrbuchs kopieren (max. 20 Seiten)
  • Ganz kopiert werden dürfen nur Musikbücher (max. 6 Seiten), Unterrichtsfernes Buch(max. 25 Seiten), Bilder
  • Lehrbücher dürfen nicht digitalisiert oder digitalisiert verteilt werden.
  • Schulchöre, Schulbands usw. müssen für ihre Kopien separate Berechtigungen bei den Rechteinhabern einholen.
  • Hinweise auf die haftungsrechtliche Situation der Schulleitung und der Lehrkräfte müssen ausgegeben werden.
  • Länder müssen jährlich (2011/2012) Bestätigungsschreiben der Schulen einholen, dass sich keine digitalen Kopien auf den Schulrechnern befinden.
  • Länder werden verpflichtet anhand dieser Schreiben Urheberrechtsverletzungen zu prüfen und an die Rechteinhaber weiterzumelden.

Das an sich ist ja schon der Klopper. Da werden Lehrkräfte über das Kultusministerium derartig vorgeführt, dass es jeder Realität spottet. Scheinbar lässt man sich im Kultusministerium die Verträge von den Verlagen diktieren. Warum sich die Lehrer nicht schon längst zusammengeschlossen haben und kolaborativ im Sinne von Wikibooks ihre Lehrbücher selbst erstellen bleibt mir verschlossen.

Amerika hat mit ähnlichen Problemen zu kämpfen. Dort regiert die MPAA, welche die Schulen dann wenigstens zum legalen Raubkopieren anleitet.

Und dann kommt der große Absatz:

Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. Der Modus der Auswahl der Schulen erfolgt – aufgeschlüsselt nach Ländern und Schularten – in Absprache mit den Verlagen auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens. Die Überprüfungen erfolgen ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012.

Obwohl Digitalisieren der Bücher an sich schon verboten ist, soll die Schule den Rechteinhabern Zugang zu deren Rechnern ermöglichen, damit sie überprüfen können, ob eine Schule gegen diese Regelungen verstößt. Man könnte also schon von einem Schultrojaner sprechen. Grundsätzlich enthält jede Software die Zutritt zu einem PC ermöglicht und eine Updatefunktion besitzt gleiche eine ganze Reiche von Angriffsvektoren, die es ermöglicht Code einzuschleusen. Ob das so ist, wird sich noch zeigen, die Ministerien glänzen gerade vor Abwesenheit.

Update:

Christoph Bornhorn, Leiter der Abteilung  Öffentlichkeitsarbeit der VdS-Bildungsmedien erklärt gegenüber dem Spiegel, dass der Auftrag für die „Plagiatssoftware“ noch gar nicht vergeben wäre. Schulserver sollen dabei überprüft werden, die Privat- und Arbeitsrechner der Lehrer jedoch nicht.

„Die Software wird vor Ort im Schulnetzwerk eingesetzt und gleicht die dort gespeicherten Texte mit einer Online-Datenbank mit Textbausteinen aus Schulbüchern ab – wo diese Datenbank liegt, ist noch unklar. Gibt es identische Texte, informiert eine Auswertungsdatei den Schulträger darüber.“

Techniker der Bildungsmedien Service GmbH (BMS)

Bedeutet also, dass Schulinternas oder Auszüge daraus einmal über das ganze Internet kommuniziert werden. Super.

Diese Regelung mit den 12% des Buches kopieren steht bereits seit 2008. Na, da hat der digitale Wandel aber um sich gegriffen. Das man sich da so die Butter vom Brot nehmen lässt und einknickt. Man sollte meinen, die Schulen hätten da das Zepter in der Hand und könnten sich ihren Verlag aussuchen. Aber da gibt es wohl einen kleinen geschlossenen Markt, den sich fünf Verlage teilen, in Bayern sollen es beim Fach Englisch nur zwei Verleger sein, aus denen die Schulen wählen können. An deren ihrer Stelle würde ich einen Deutschlandweiten Dachverband gründen, der Gelder von den Mitgliedern verwaltet und direkt die Schulbuchautoren, die jetzt für die Verlage publizieren anwirbt. Diese machen dann Auftragsarbeit für diesen Verband, dessen Ziel es ist das Werk unter einer entsprechenden freien Lizenz (z.B. CC0 oder CC-BY) zu publizieren, so dass Nachdrucke ohne Probleme für jedermann möglich sind. Wünschender wäre natürlich das Wikikonzept, dies kann man aber parallel verfolgen und pragmatisch als ersten Schritt diesen einfachen Weg beschreiten.

Was tun bei einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung

Das ZDF hat gerade eine Film zur Behandlung von Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsbrüchen gezeigt (und dabei totalen Blödsinn vorgeschlagen).

Meistens wird bei einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung das Unterschreiben einer Unterlassungserklärung gefordert. Diese nicht unterschreiben!

Es gibt zwei Wege die Dinge anzugehen. Der eine ist der offiziell, seriöse, Weg; Der zweite ist der den ich wählen würde:

Weg 1

  • Einen Anwalt einschalten und mit ihm zusammen eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen. Zur Not den Preis drücken.

Weg 2

  • Eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen. Diese kommentarlos per Einschreiben an die Anwaltskanzlei senden. Den näcsten bettelnden Drohbrief abwarten und ihn zu den Unterlagen heften. Nichts zahlen.

Weg 2 wurde bereits erfolgreich bei Abmahnung durch zwei Anwaltskanzleien im Bekanntenkreis beschritten. Grund warum die nicht klagen liegt daran, dass sie den Urheberrechtsverstoß nachweisen müssen. Außerdem das Verfahren, mit dem Sie den Urheberrechtsverstoß nachweisen wollen lückenhaft. Und wenn sie vor Gericht verlieren, bleiben Sie auf ihren Kosten sitzen. Außerdem ist es viel lukrativer einfach nur zu drohen. Wenn einer von vieren bezahlt, hat es sich schon gelohnt. Falsch wäre es nicht auf das Schreiben zu reagieren. Solche Schreiben kommen immer per Brief nie per Mail. Wenn sowas per Mail kommt ist es meistens SPAM.

Update:

Oh, bevor ich es vergesse, es gibt natürlich noch eine dritte Alternative zur Vorbeugung: Piratenpartei wählen! ;)

Weitere Links:

Abmahnwahn Dreipage

Anwälte gegen den Abmahnwahn

England: ISPs sollen Pornografie sperren

David Cameron, seines Zeichens Regierungschef der Conservative Party von England möchte gerne Pornografie aus dem Internet verbannen. Also hat er sich aufgemacht und den britischen ISPs die Pistole auf die Brust gesetzt. Diese müssen nun technische Maßnahmen ergreifen Pornografie zu sperren oder das Aufrufen zumindest einzuschränken. Vertraglich im Boot sind die vier größten Betreiber British Telecom, Sky, Talktalk und Virgin (nette Wortwitz). Diese Vorgehensweise kennen wir ja bereits. Damals hatte Frau von der Leyen alle ISPs zu einer Besprechung eingeladen und plötzlich die Kinderpornografie-Sperrverträge gezückt. Natürlich war Vodafone vorher geimpft und hat unterschrieben. So waren die anderen Provider im Zugzwang auch zu unterschreiben. Zudem soll Nacktheit in Werbung eingeschränkt werden. Wie diese Sperren technisch umgesetzt werden sollen ist noch offen.

Die Möglichkeit Pornoseiten betreten zu können ist nur über eine Kontrollstelle Möglich die sich Parental Control nennt. Diese Stelle, welche von den medialen Kontrollinstanzen (Advertising Standards Authority, Ofcom, Press Complaints Commission, BBC Trust, British Board of Film Classification, Video Standards Council, Pan European Game Information) betrieben wird soll diesen Webfilter auf Anfrage des Anschlussinhabers deaktivieren können.

Ich habe dafür schon mal einen Briefvordruck vorbereitet:

Dear Sir or Madam,

I regret to inform you that I am unable to view my porn anymore.
Please turn your porn filter off, that i can jack off again.
My accout data is: <Your account data here>

Yours sincery
John Doe

Das ist glaube ich ein großer Fehler, für einen Polizeistaat sollte es oberste Priorität sein, den Pöbel mit billiger Unterhaltung zu zerstreuen. Wenn das nicht mal ählich des Killswitches in Ägypten nach hinten losgeht ;) .

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Bundestrojaner geleakt

Dieser Tojaner wurde scheinbar von der Firma DigiTask entwickelt, welche ihren Sitz in Deutschland hat. Cryptome hat auch eine Präsentation dazu, welche vermutlich im Verkaufsgespräch den Behörden vorgelegt wurde. In dieser Präsentation wird auf einer der letzten Seiten unter dem Punkt Customization folgendes aufgeführt:

„Forbidden“ features

  • removed from software
  • cannot be activated

Mit „Forbidden features“ sind wohl die Dateneinschleusefunktionen des Tojaners gemeint. Die Behörden könnten also im guten Glauben diesen Versprechungen aufgesessen sein, ohne zu wissen, dass hier Funktionen nachgeladen werden können.

Gegen diese These spricht der Eintrag der direkt danach folgt:

After installation:

  • online update possible

Wenn zumindest Entscheider dabei waren die nur einen Funken technisches Verständnis haben, dann wird denen klar gewesen sein, dass wenn man eine Updatefunktion hat, die das Programm austauscht, man auch weitere Funktionen nachladen kann.

Grundsätzlich stellt sich die Frage inwieweit Daten aus einem kompromitiertes System, welche von außerhalb des Systems (z.B. per Trojaner) zugreifbar sind überhaupt rechtlich beweiskräftig sind.

Eine andere Frage ist inwieweit sich der Staat in Prozesse eingreifen und einsehen darf, in denen Meinungsbildung initial stattfindet.

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