Siegfried Kauder: Bilder die klauter, Demokratie die versauter und schreit umso lauter

Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages und Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. möchte gerne Urheberrechtsverstößer vom Internet abklemmen. Deshalb möchte er in Deutschland ein sogenanntes 2-Strikesmodell einführen. Dieses Modell sieht vor, dass Schwarzkopierer nach einem ersten Warnbrief bei einer zweiten Urheberrechtsverletzung für drei Wochen vom Internet abgeklemmt werden. In Deutschland existiert meist pro Haushalt ein Internetanschluss. Diesen kann man nicht rechtlich einwandfrei einfach abklemmen. Oft ist es nicht der Anschlussinhaber, der den Urheberrechtsverstoß begangen hat. Würde man diesen haftbar machen, bestraft man den falschen. Zwar gibt es eine solche Haftung durch die Störerhaftung bereits, jedoch würde dieses Modell noch weiter gehen müssen um effizient zu sein. Man muss schon eine Hausdurchsuchung o.ä. anstregen um Verdachte auf den konkreten Täter zu erhärten. Eine relativ drakonische Maßnahme, die aktuell Anwendung findet, um einen vergleichsweise geringen Verstoß wie das Herunterladen und technisch bedingte gleichzeitige Bereitstellen eines Musikstücks aufzuklären. Um diese Maßnahme also effektiv einsetzen zu können benötigt es technische Strukturen die sehr scharfe Einschnitte in die Privatsphäre bedingen. Für all das steht Herr Kauder. Die Aussage, dass dann weniger abgemahnt werden würde ist übrigens eine Lüge. Es stehen den Urhebern dann immer noch die Möglichkeit zu eine Abmahung zu stellen.

Nun hat es sich zugetragen dass kurz nachdem der Kauder sein Kauderwelschantrag zum 2-Strikes-Modell vorgestellt hat, ein paar Personen sich seine Website etwas genauer angesehen haben. Und siehe da, was sich findet ein zunächst scheinbarer Urheberrechtsverstoß. Herr Kauder konnte auf Anfrage keine Berechtigungen der Urheber des Bildes nachweisen und bekannte gegenüber heise, er hätte keine Rechte an den Bild, sich diese nun aber besorgt und das „der Vorgang zeige, dass das von ihm befürwortete Warnmodel bei Urheberrechtsverletzungen funktioniere.“. Schnippisch fügte er hinzu:

„dass die Urheberrechte an den beiden Fotos inzwischen mir zustehen. Dies als Warnhinweis für eine eventuelle Absicht, die Fotos im Rahmen ihrer Berichterstattung anderweitig verwenden zu wollen.“

Interssanterweise ist Herr Kauder Jurist und sollte eigentlich wissen, dass Urheberrechte gegenüber Verwertungsrechten nicht veräußerbar sind. Ein Künstler kann seine Urheberrechte gar nicht an jemanden anderen weitergeben, außer er adoptiert diese Person und bringt sich dann um. Diese Tatsache könnte man noch als falsche Formulierung abtun. Doch hat man natürlich nachgehakt. Es wurde er Urheber des Bildes angeschrieben und dieser erklärte, er hätte weder Herrn Kauder erlaubt seine Bilder nutzen zu können, noch jemals mit ihm Kontakt gehabt. Herr Kauder hat sich also einwandfrei eines Urheberrechtsverstoß schuldig gemacht. Das wäre für eine Privatperson schon einmal Strike 1 gewesen. Interessanterweise fand man später u.a. im Header auf seine Website noch weitere Bilder für die Herr Kauder kein Verwertungsrecht besitzt. Das wäre dann Strike 2 gewesen und Herr Kauder wäre für drei Wochen vom Internet abgeklemmt worden. Ziemlich schlecht für eine Person, dessen Job einen Internetzugang bedingt. Sein Fall zeigt nicht die Wirksamkeit seiner Warnhinweise, sondern die Komplexität des Urheberrechtes, welches scheinbar sogar für Juristen, die sich in diesem Segment auskennen zu komplex sind. Hier ist dringender Reformationsbedarf angebracht. Sein Verhalten führte später zu der Definition „kaudern“, was umgangssprachlich bedeutet sich das Urheberrecht anderer per einfacher Stellungnahme zu übertragen. Mittlerweile wurde bereits Anzeige in der Sache gegen ihn erstattet, was ich allerdings in der Sache kontraproduktiv empfinde.

 

Sobald jemand so „polarisiert“ zieht er natürlich die Aufmerksamkeit auf sich. Da schaut man sich sein Wirken der vergangenen Monate noch mal genauer an und fördert interessantes zu Tage. Da hat der Herr Kauder zufällig im April 2011 gegen eine strengere gesetzliche Regulierung in Bezug auf Korruption und Abgeordnetenbestechlichkeit gestimmt. Grund wäre die fälschliche Betrachtung von Abgeordneten als Amtsträger. Er vertritt die Position, dass Parlamentarismus und Lobbyismus untrennbar miteinander verbunden sind und folgert daraus, dass potentielle Geldflüsse nicht bestraft werden dürften. Dann war er auch 2005 gegen das Transparenzgesetz, nachdem Politiker ihre Nebeneinkünfte offen legen müssen.

Pressefreiheit und Wikileaks sind ebenfalls böse, wenn sie Botschafterdepeschen über bekannte Schwachstellen in unserer Infrastuktur offenlegen, die von Terroristen ausgenützt werden könnten.

Von solchen Leuten werden wir regiert!

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