BGH-Urteil: Software ist patentierbar?!

Nach Beschluss des Bundesgerichtshofs (Xa ZB 20/08) vom 22. April 2010 ist Software grundsätzlich technischer Natur und kann die fehlende Technizität welche Software vor der patentierbarkeit geschützt hat nicht mehr in Anspruch nehmen.

Fest steht, dass jetzt der Gesetzgeber gefragt ist hier einzuschreiten. Software, Mathematik oder Geschäftsprozesse dürfen nicht patentierbar sein. Jede Implementation davon, die patentiert werden kann ist stehts trivial, sollte sie zu komplex sein, macht es keinen Sinn ein Patent darauf anzuwenden. Da reicht dann schon das Urheberrecht aus um für das betroffene Unternehmen einen Innovationsschutz zu bieten.

Weiterlesen

Warum das iPhone nicht siegen darf

Eine kleine Anekdote aus der Geschichte der PDAs…

1996 Palm schmeißt seinen Pilot auf den Markt und schlägt mit reißendem Absatz auf den PDA-Markt auf und macht dem Konkurrenten Apple – Prägend für den Begriff PDA – mächtig Konkurrenz. Der von Apple gestartete Newton wurde vom Markt gedrängt. Lange Zeit war es ruhig und Palm dominierte den Markt, bis Microsoft um 2000 herum dem Marktführer Palm die Stirn bot und zu einer ernstzunehmenden Konkurrenz wurde. Palm, welche PalmOS nur auf der eigenen Hardware und auf der Hardware weniger OEM-Partner bereitstellten wurden von Hardwaremarkt der Lizenznehmer der Microsoft-Betriebssysteme erschlagen.  Microsoft lieferte lediglich das Betriebssystem und die Voraussetzungen welche an die Hardware und die OS-Implementation gestellt wurden. Derweil feilte Microsoft an ihrem Smartphone-Betriebssystem und sprang mit Windows Mobile Phone Edition auf den Markt der Smartphones mit Internetzugang auf. Palm verlor und steuerte mit dem Treo 700w bei, indem sie auch Windows Mobile als Betriebssystem für ihr Gerät anboten.

Weiterlesen